Berücksichtgung von Styleguides

Wir berücksichtigen in unserer Arbeit die Styleguides Dritter. Wenn wir zum Beispiel für Schauspieler deren Fernsehfilme beteasern, dann bewegen wir keinen Pixel, bevor wir nicht die grafischen Richtlinien sowohl des ausstrahlenden Senders und der Produktionsfirma eingesehen haben, um diese adäquat im jeweiligen Teaser zu berücksichtigen. Wer so akkurat arbeitet und es auch irgendwann geldwert vergütet bekommen möchte, der sollte das dem Kunden gegenüber immer kommunizieren, sonst denkt der gern: “Och die arbeiten mit fertigem Sendermaterial” – vor allem wenn die Teaser wirklich konform der jeweiligen Gestaltungsrichtlinie erstellt wurde – was eben nicht fertig ist, sondern Arbeit.

Vorsicht: Facebook mag solchen Eifer überhaupt nicht, da die Betreiber ständig fürchten, dass Dritte ihre Gestaltungsrichtlinie benutzen um im Namen von Facebook Geld zu verdienen. Facebook untersagt Dritten daher zur Erstellung grafischer Elemente so gut wie alles vom Namen “Facebook” über seine Abkürzung “FB” bis zu grafischen Elementen wie dem Like-Daumen. Das gilt ganz besonders bei der Illustration von Facebook-Reitern und dem Titelbild und auch bei der Erstellung eigener “Like”-Elemente zur Anpassung an eigener Styleguides in externen Websites. Wie bei jeder Regel drückt Facebook auch bei dieser hier und da ein Auge zu, etwa wenn man den Like-Button grafisch zitiert, indem man sich im Namen einer Fanseite für eine Runde Zahl von Likes bedankt.

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