Allgemeine Geschäftsbedingungen von Grafik & Redaktion

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Vertragspartner/ Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) und Grafik & Redaktion, wobei Vertragsgegenstand die im Auftrag/ Vertrag festgelegten gegenseitigen Leistungen der Parteien sind. Diese AGB sind somit Grundlage eines jeden Vertrages mit Grafik & Redaktion, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung der Auftraggeber mit Auftragserteilung/ Vertragsabschluss anerkennt.
  2. Entgegenstehende, teilweise oder insgesamt von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden durch Grafik & Redaktion nicht akzeptiert, so dass für die Vertragsbeziehungen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, ausschließlich diese AGB gelten. Dies gilt auch dann, wenn den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Leistungen und Pflichten von Grafik & Redaktion

  1. Grafik & Redaktion bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum an, das sich erstreckt über Corporate Design und Akzidenzgrafik, die Erstellung von Webseiten, die Betreuung und Durchführung von Webprojekten, die Erbringung von Redaktions- und Serverdienste bis hin zu Vorspannproduktionen für TV und Internet sowie die Entwicklung von Logos für nationale und internationale TV-Produktionen.
  2. Die Aufträge werden von Grafik & Redaktion mit der größtmöglichen Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der Gesetze und allgemein anerkannter kaufmännischer Grundsätze und Gebräuche erbracht. Grafik & Redaktion verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln, was insbesondere auch für solche Informationen und Unterlagen gilt, die Grafik & Redaktion von Auftraggeber unter der Maßgabe erhält, diese bis zu einem vereinbarten Freigabedatum (Einhaltung sog. redaktioneller Sperrfristen) vertraulich zu behandeln und nicht zuvor zu veröffentlichen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt gleichermaßen auch für von Grafik & Redaktion beauftragte Erfüllungshilfen, wobei Grafik & Redaktion für die etwaige Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit hinsichtlich der Auswahl des Erfüllungsgehilfen haftet.

3. Vertragsschluss

  1. Zur Wirksamkeit des Auftrages/ Vertrages bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Auftrages/ Angebots und dessen schriftlicher Annahme, z. B. durch Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrags/ Angebots. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Grafik & Redaktion schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Ändert oder erweitert der Auftraggeber nach Beginn der Auftragsdurchführung/ Leistung durch Grafik & Redaktion die Inhalte und/oder den Umfang des Vertrages, führt dies zur Nachkalkulation des Angebots. Diese Nachkalkulation kann zu einer Erhöhung des Angebotspreises führen, worüber Grafik und Redaktion dem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet, dem dieser schriftlich binnen einer Woche zuzustimmen hat. Lehnt der Auftraggeber die Erhöhung des Angebotspreises bzw. das neue Angebot unter Berücksichtigung der Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen ab, bleibt der ursprüngliche Vertrag/ Auftrag zwischen Auftraggeber und Grafik & Redaktion in seinem Bestand davon unberührt. Die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag/ Auftrag durch den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Laufzeiten

  1. Grafik & Redaktion bietet ein kostenloses Beratungsgespräch im Rahmen eines einmaligen Treffens an und schätzt danach den ungefähren Umfang des Auftragsvolumens ein. Alle Leistungen die darüber hinaus gehen, wie zum Beispiel das Besprechen detaillierter Ideen/ Konzepte, die Herausgabe von Belegexemplaren anderer Projekte, Recherchen im Internet usw. gelten als Konzeptarbeit und werden im Falle des Nichtzustandekommens eines Vertrages/ Auftrages auf Stundensatzbasis auf Grundlage der nach Art und Schwierigkeit angemessenen und branchenüblichen Vergütung berechnet.
  2. Die Angebote von Grafik & Redaktion sind freibleibend und unverbindlich. Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung (Auftragsbestätigung). Die im Auftrag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
  3. Die vereinbarten Preise gelten als fest vereinbart für die ersten zwölf Monate ab dem Abschluss des Vertrages. Nach dieser Frist ist Grafik & Redaktion berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von einem Monat zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
  4. Die vereinbarten Preise werden, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, mit der Erbringung und Abnahme der Leistung bzw. bei Laufzeit-, Wartungs- und Redaktionsverträgen mit der erstmaligen Leistungserbringung durch Grafik & Redaktion und entsprechender Rechnungsstellung in voller Höhe fällig.
  5. Rechnungen sind insofern innerhalb von einer Woche nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Solange der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine bestimmte Form der Rechnungslegung fordert, kann Grafik & Redaktion Rechnungen per Email stellen. Die Rechnung per E-Mail gilt ab dem 1. Werktag nach Versand als zugegangen.
  6. Bei Aufträgen mit einem Rechnungswert über 1.000,00 EUR sind, soweit nicht anders vereinbart, A-Konto-Zahlungen von 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung von Zwischenarbeiten (z.B. Fertigstellung der Konzeption oder des Programms) und 1/3 nach Fertigstellung und Erhalt der Schlussrechnung innerhalb von einer Woche zahlbar.
  7. Die vereinbarten Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges entscheidend. Sofern sich Auftraggeber im Zahlungsverzug befindet, ist Grafik und Redaktion, vorbehaltlich weiterer Rechte, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
  8. Mit Ansprüchen von Grafik & Redaktion kann Auftraggeber nur dann aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftige Gegenansprüche von Auftraggeber handelt.
  9. Laufzeitverträge, ausgenommen Wartungs- und/oder Redaktionsverträge, werden für die im Auftrag/ Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Verträge über Leistungen, für die von Grafik & Redaktion laufende Gebühren erhoben werden und für die eine feste Laufzeit nicht vereinbart ist, werden auf unbestimmte Zeit, jedoch wenigstens für die Dauer von einem Jahr, geschlossen.
  10. Wartungs- und/oder Redaktionsverträge beginnen mit ihrer Unterzeichnung. Der Vertrag wird für 12 Monate abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate (Eingang bei Grafik und Redaktion) vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit (Mindestvertragslaufzeit oder verlängerte Vertragslaufzeit) schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
  11. Bei Verträgen, die die einmalige Erbringung einer Leistung zum Gegenstand haben, endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Erfüllung und Lieferung der jeweils vereinbarten Leistungen.

5. Durchführung des Vertrages, Lieferung

  1. Grafik & Redaktion ist nach eigenem Ermessen und freier Wahl berechtigt, sich ohne gesonderte Mitteilung zur Auftragsdurchführung dritter Dienstleister zu bedienen bzw. Erfüllungsgehilfen ganz oder teilweise mit der Erbringung von vertraglich/ auftragsgemäß geschuldeten Leistungen zu beauftragen. Grafik & Redaktion obliegt stets im Rahmen der Auftragsdurchführung die vollständige Projektleitung und Entscheidungsbefugnis; dies gilt auch in Fällen, in denen der Auftraggeber zum Zwecke der Auftragsdurchführung einen eigenen und/ oder externen Dienstleister bzw. Erfüllungsgehilfen zur Verfügung stellt bzw. in die Auftragsdurchführung einbringt. Bei der Verschaffung von Domains wird Grafik & Redaktion im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe oder anderer Vermittlungs-Anbieter selbst lediglich als Vermittler tätig. Insofern garantiert Grafik & Redaktion nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für eine zeitweise Nichterreichbarkeit von gehosteten Domains aus.
  2. Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform. Alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen und von Auftraggeber zu stellenden Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien (nachfolgend „Arbeitsmaterial“ genannt) werden Grafik & Redaktion von Auftraggeber vollständig, fehler- und virenfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend rechtzeitig, spätestens jedoch drei Wochen vor einer vereinbarten Lieferfrist, zur Verfügung gestellt. Auftraggeber wird zudem Grafik und Redaktion einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen, um inhaltliche, technische oder sonstige Abstimmungen hinsichtlich der Auftragsdurchführung vornehmen zu können.
  3. Lieferpläne können von Grafik & Redaktion neu festgesetzt werden, wenn sich im Laufe der Auftragsdurchführung zeigt, dass aufgrund geänderter oder sich im Projektverlauf als beim Auftraggeber fehlend herausstellender (technischer) Voraussetzungen sowie aufgrund von auftretenden (technischen) Schwierigkeiten und/ oder aufgrund des sich im Projektverlauf ergebenden Umfangs des Auftrages eine Bearbeitung in dem vereinbarten Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist.
  4. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demo- und Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils bis zur Stellungnahme seitens des Auftraggebers gegenüber Grafik & Redaktion unterbrochen. Verlangt der Auftraggeber Änderungen/ Erweiterungen des Auftrages, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen automatisch entsprechend.
  5. Werden die erforderlichen Arbeitsmaterialien nicht in der vereinbarten Frist zur Verfügung gestellt, ist Grafik & Redaktion dazu berechtigt, für die Leistungserstellung einen neuen Produktions-/ Liefertermin festzulegen. Sollte ein Auftrag wegen fehlenden, unvollständigen oder nicht termingerecht von Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und auch aufgrund etwaiger verschleppter Zwischenabnahmen nicht oder nur teilweise bis zum vereinbarten Termin/ Lieferfrist fertig gestellt werden können, so steht Grafik & Redaktion trotzdem zum vereinbarten Fertigstellungstermin der Auftragspreis im Sinne einer Vorauszahlung in Höhe des Wertes der bis dahin erbrachten Leistungen zu.
  6. Die Nichteinhaltung eines Liefertermins berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Grafik & Redaktion eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Grafik & Redaktion.

6. Abnahme und Gewährleistung

  1. Grafik & Redaktion leistet dafür Gewähr, dass die Leistungen, Arbeitsergebnisse und Produkte den vereinbarten Vorgaben nach mittlerer Art und Güte entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, wobei im Übrigen im Rahmen der Auftragsdurchführung für Grafik & Redaktion Gestaltungsfreiheit besteht. Sofern die Leistungen, Arbeitsergebnisse und Produkte den vereinbarten Vorgaben nach mittlerer Art und Güte entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel sowie wegen Reklamationen hinsichtlich der sprachlichen, redaktionellen und künstlerischen/ ästhetischen Gestaltung, die ausgeschlossen sind, nicht verweigert werden. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen, wobei sich die Lieferfristen entsprechend verlängern und sodann Grafik & Redaktion zudem eine Zwischenabnahme verlangen kann.
  2. Der Auftraggeber hat zur Korrektur übersandte Arbeitsergebnisse/ Leistungen bzw. Produkte unverzüglich zu überprüfen und deren Freigabe/ Abnahme innerhalb von drei Tagen schriftlich zu bestätigen, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Ohne schriftliche Freigabe/ Abnahme ist Grafik & Redaktion zur weiteren Bearbeitung nicht verpflichtet. Alle Leistungen von Grafik & Redaktion (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Proofs, Farbandrucke sowie zur Abnahme angezeigte Online-Versionen von Websites) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben/ abzunehmen, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe/ Abnahme gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. Insofern hat der Kunde während der angesetzten Projektdauer stets durch entsprechende organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten, übersandte Arbeitsergebnisse/ Leistungen bzw. Produkte jederzeit nach Maßgabe dieser Bedingungen freigeben/ abnehmen zu können.
  3. Die jeweilig vertraglich vereinbarten und (endgültig) erstellten Arbeitsergebnisse, Leistungen bzw. Produkte sind vom Auftraggeber nach Benachrichtigung über die Fertigstellung sorgfältig und ebenfalls unverzüglich zu prüfen. Mängel sowie eventuell auftretende Fehler sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Arbeitsergebnisse, Leistungen bzw. Produkte schriftlich bei Grafik & Redaktion zu erheben, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Danach gilt das Werk als mangelfrei genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
  4. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen versteckter Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb einer Woche, gerechnet vom Zeitpunkt ihres Erkennbarwerdens, schriftlich gegenüber Grafik und Redaktion angezeigt worden sind. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht für den Fall grober Fahrlässigkeit. Gesetzliche Verjährungsregeln bleiben unberührt.
  5. Mit der Abnahme durch den Auftraggeber gelten die abgenommenen Leistungen, Arbeitsergebnisse bzw. Produkte als mangelfrei anerkannt. Insbesondere Internetseiten gelten sodann seitens Inhalt, Umfang und Programmiertechnik als anerkannt.
  6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Mängel, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Grafik & Redaktion durchgeführten Änderungen, Ergänzungen, Reparaturversuche oder sonstige Einflussnahmen/ Manipulationen entstehen.
  7. Durch den Auftraggeber fristgemäß im vorgenannten Sinne schriftlich mitgeteilte Mängel oder Fehler werden von Grafik & Redaktion durch Nachbesserung oder Ersatzleistung behoben. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
  8. Sollte die Durchführung eines Auftrages/ Vertrages ganz oder teilweise aus Gründen, die Grafik & Redaktion nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen technischer Probleme, technisch bedingter Ausfälle und/oder Störungen, Rechner-/ Serverausfalls, infolge von Störungen in dem Verantwortungsbereich Dritter wie Providern, Netzbetreibern oder Betreibern von Online-Portalen etc., wegen höherer Gewalt oder Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus vergleichbaren Gründen, nicht möglich sein, ist Grafik & Redaktion berechtigt, dass die Erfüllung des Vertrages seitens Grafik & Redaktion auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit/ der unter Ziffer 4. aufgeführten Laufzeiten erfolgen kann. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Arbeitsergebnisse bzw. Produkte und alle damit verbundenen Rechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bzw. bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von bzw. bei Grafik & Redaktion.

8. Haftung

  1. Grafik & Redaktion wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten und bekannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
  2. Grafik & Redaktion haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt; diese richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Jegliche Haftung von Grafik & Redaktion für Ansprüche, die auf Grund der Leistung gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Grafik & Redaktion ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Grafik & Redaktion nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
  4. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist eine Haftung für mittelbare Schäden, zum Beispiel für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Zudem ist für alle Veränderungen an den gelieferten Arbeitsergebnissen bzw. Produkten, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte vorgenommen werden, eine Haftung von Grafik & Redaktion ausgeschlossen. Ferner übernimmt Grafik & Redaktion keine Haftung für einen etwaigen Virenbefall des Computers des Auftraggebers; insoweit überprüft Grafik & Redaktion vor der Lieferung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber alle Daten mit aktuellen Virenscannern auf einen Virenbefall.
  5. Eine Haftung von Grafik & Redaktion ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
  6. Die Höhe der Haftung beschränkt sich zudem für jedes Produkt mit monatlichem Entgelt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. Bei Produkten mit Pauschal- oder Einzelentgelten beschränkt sich die Höhe der Haftung lediglich auf den jeweiligen Vertragswert.
  7. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, von seitens Grafik & Redaktion ihm gelieferten Daten eine Sicherungskopie anzufertigen.

9. Pflichten von Auftraggeber; Rechteeinräumung, Rechtegarantie und Haftungsfreistellung

  1. Der Auftraggeber räumt Grafik & Redaktion sämtliche für die vertragliche Nutzung der übermittelten und zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere, jedoch nicht abschließend, das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen sowie – soweit erforderlich – das Recht, sämtliche erforderlichen Rechte zur Schaltung der Arbeitsmaterialien bzw. Arbeitsergebnisse in Online-Medien/ -Portalen aller Art an Dritte weiterzugeben, ein.
  2. Sofern im Zusammenhang mit den von Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien ein (Firmen-) Name, ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine Marke, ein Werktitel und/ oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet wird, räumt Auftraggeber Grafik & Redaktion mit Abschluss des Auftrages/ Vertrages und für die Laufzeit des Vertrages das nicht-exklusive, jedoch auf Dritte übertragbare Recht, – soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist -, ein, den Namen, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, einen Werktitel und/ oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung im Rahmen der Auftragsdurchführung und Erstellung der Arbeitsergebnisse, Leistungen bzw. Produkten zu nutzen.
  3. Der Auftraggeber erklärt und garantiert, dass alle von ihm übertragenen und zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Inhalte, wie Bilder, Filme, Texte und Musik etc., frei von Rechten Dritter sind und er Inhaber sämtlicher für deren vertragliche/ auftragsgemäße Nutzung seitens Grafik & Redaktion erforderlichen Rechte ist. Der Auftraggeber garantiert somit mit der Auftragserteilung, dass er insbesondere über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Arbeitsmaterial verfügt und darüber frei von Rechten Dritter verfügen kann.
  4. Der Auftraggeber trägt somit allein die rechtliche Verantwortung, insbesondere, jedoch nicht abschließend, in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, urheberrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher, jugendrechtlicher und strafrechtlicher sowie medien- und presserechtlicher Hinsicht bezüglich des Inhalts sämtlicher übermittelter Arbeitsmaterialien.
  5. Der Auftraggeber stellt Grafik & Redaktion von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, z. B. der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, kennzeichen-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen, aufgrund der Nutzung der von Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien gegenüber Grafik & Redaktion geltend gemacht werden, inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung auf erstes Anfordern vollumfänglich frei.
  6. Sollte der Auftraggeber wegen des Inhalts etc. der Arbeitsmaterialien durch einen Dritten abgemahnt werden oder bereits worden sein bzw. hat der Auftraggeber bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, Grafik & Redaktion hierüber unverzüglich zu informieren
  7. Der Auftraggeber räumt Grafik & Redaktion ferner das Recht ein, auf der von Grafik & Redaktion erstellten Homepage des Auftraggebers einen Hinweis „erstellt von: Grafik & Redaktion“ mit Hyperlink auf die Homepage von Grafik & Redaktion zu platzieren sowie das Logo von Grafik & Redaktion und das gesetzlich verlangte Impressum in die Webseiten des Auftraggebers einzubinden und diese mit der Website von Grafik & Redaktion zu verlinken.
  8. Der Auftraggeber erklärt sich, auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht im Hinblick auf die Nennung/Veröffentlichung seines (Firmen-) Namens nebst Anschrift und des durchgeführten Auftrages/Projekts, damit einverstanden, dass Grafik & Redaktion die für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnisse wie Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als “Referenz” in ihren öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen und mit der Auftraggeber-Homepage verlinken bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwenden darf. Ausgenommen sind Projekte, bei denen schriftliche Vereinbarungen zwischen Grafik & Redaktion und dem Auftraggeber geschlossen wurden, die die Anonymität des Auftraggebers ausdrücklich regeln.

10. Rechte, insb. Urheber- und Nutzungsrechte; Copyright-Vermerk

  1. Alle Vorlagen von Grafik & Redaktion einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Grafiken, Bilder, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Homepage-Layout), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Objekte und Entwurfsoriginale im Eigentum von Grafik & Redaktion und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Es werden hieran keine Eigentumsrechte übertragen.
  2. Die von Grafik & Redaktion zugänglich gemachten Entwürfe, Reinzeichnungen, Inhalte, Text- und Bildmaterialien sowie Programme, in Form von PHP- oder Datenbank-Modulen, sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die Nutzungserlaubnis insbesondere für „Grafik-und-Redaktions-eigene“ Skripte und auf Servern von Grafik & Redaktion gehosteten Datenbanken (zum Beispiel Terminmanagement) erlischt mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  3. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Sie begründen zudem auch kein Miturheberrecht an den Arbeitsergebnissen. Urheberrechte für von Grafik & Redaktion erstellte Arbeitsergebnisse wie z. B. Webseiten, Scripte, Programme, Grafiken etc. verbleiben bei Grafik & Redaktion. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, das Recht zur Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) der Arbeitsergebnisse bzw. Produkte zum jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte bzw. im vereinbarten Nutzungsumfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Auftraggeber die Leistungen von Grafik & Redaktion nur selbst, ausschließlich in Deutschland nutzen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen, vorherigen Vereinbarung. Änderungen oder Nutzungen von Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Grafik & Redaktion zulässig.
  4. Grafik & Redaktion ist berechtigt, auf jedem von Grafik & Redaktion erstellten Medium an geeigneter Stelle ihr Copyright-Vermerk zu setzen und/ oder bei Webpräsenzen unter dem Menüpunkt “Impressum” die notwendigen Copyright-Informationen hinzuzufügen. Bei Webpräsenzen wird dieser Copyright-Vermerk als logogestützter Link zur Webseite von Grafik & Redaktion dargestellt. Der Auftraggeber erteilt Grafik & Redaktion die Befugnis, die in Erfüllung des Auftrages angefallenen Arbeitsergebnisse als Referenz und zur Eigenwerbung zu verwenden.

11. Außerordentliche Kündigung

  1. Grafik & Redaktion kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der für Grafik & Redaktion eine Vertragsdurchführung unzumutbar macht. Ein zur Verweigerung der Auftragserfüllung und zu fristloser Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht abschließend, dann vor, wenn
  2. Auftraggeber insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Verfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;
  3. Auftraggeber die Liquidation seines Unternehmens beschließt;
  4. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Institutionen der Erfüllung der von Auftraggeber geschuldeten Leistungen entgegenstehen;
  5. der begründete und durch Auftraggeber nicht widerlegte Verdacht besteht, dass die zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien gegen rechtliche Bestimmungen und/ oder die guten Sitten verstoßen und/ oder Rechte Dritter verletzen (vgl. auch Ziffer 9.);
  6. Auftraggeber trotz einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist nicht abstellt oder deren Folgen nicht beseitigt;
  7. Die bis zur Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts seitens Grafik & Redaktion erbrachten Leistungen sind von Auftraggeber entsprechend zu vergüten bzw. Grafik & Redaktion bereits entstandene Kosten sind zu ersetzen. Weiterhin ist Grafik & Redaktion berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung von 20% der Angebotssumme als entgangenen Gewinn zu beanspruchen.

12. Datenschutz

  1. Der Auftraggeber willigt ein, dass Grafik & Redaktion Daten, die sich aus der Auftrags-/ Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt.
  2. Grafik & Redaktion verpflichtet sich zur strengsten Geheimhaltung der zur Verfügung gestellten und ermittelten (personenbezogenen) Daten. Grafik & Redaktion unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), und hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
  3. Die Grafik & Redaktion zur Verfügung gestellten und ermittelten Daten speichert Grafik & Redaktion auf besonders geschützten Servern in Deutschland. Diese Daten werden ausschließlich von Grafik & Redaktion genutzt und nicht an Dritte weitergegeben; ausgenommen sind Fälle, in denen Grafik & Redaktion zur Übermittlung, insbesondere an Behörden, gesetzlich verpflichtet ist. Grafik & Redaktion verarbeitet und speichert die zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten, die zum Zwecke der jeweiligen Vertragsdurchführung erforderlich sind. Ferner nutzt Grafik & Redaktion, vorbehaltlich der Rechte gemäß § 9 Abs. 8 dieser AGBs, die erhaltenen Daten weder für Marketingzwecke noch verknüpft Grafik & Redaktion diese mit anderen Datenquellen.
  4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen durch Grafik & Redaktion während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist.

13. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige und durchführbare Regelung, die in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht dem Rechtsgedanken der unwirksamen und/ oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Es reicht aus, dass Grafik & Redaktion Änderungen dieser AGB per E-Mail und/ oder Telefax bekannt gibt. Änderungen dieser AGB gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber Grafik & Redaktion schriftlich widerspricht.
  3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Grafik & Redaktion und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin. Soweit zulässig, wird für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

Stand: 24.06.2011